AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen und Dienstleistungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Übersetzungen, Dolmetschservice und zugehörige Dienstleistungen, definieren beiderseitige Rechte und Pflichten und enthalten wichtige Informationen für Auftraggeber.

 
 
  1. Geltungsbereich

  2. Umfang des Übersetzungsauftrags bzw. der Dienstleistung

  3. Auftragserteilung, Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  4. Mängelbeseitigung

  5. Haftung

  6. Berufsgeheimnis

  7. Mitwirkung Dritter

  8. Vergütung

  9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  10. Anwendbares Recht

  11. Salvatorische Klausel

  12. Änderungen und Ergänzungen

 

1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Alexandra Brettel (Auftragnehmerin) einerseits und ihren Kunden (Auftraggeber) andererseits, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags bzw. der Dienstleistung
Die Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung bzw. der Dienstleistung.

3. Auftragserteilung, Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Telefax oder Postversand. Die Vertragsannahme und der damit einhergehende Vertragsschluss erfolgt durch Auftragsbestätigung seitens der Auftragnehmerin.
(2) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung bzw. der Dienstleistung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form etc.). Ist die Übersetzung für die Veröffentlichung bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler im Ausgangstext.
(5) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Auftragnehmerin frei.

4. Mängelbeseitigung
(1) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.

5. Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Auftragnehmerin trifft hiergegen Vorkehrungen durch Anti-Virus-Software. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird für Vermögenssachschäden auf 200.000 Euro und bei Personen- und Sachschäden auf 3.000.000 Euro begrenzt; die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs ist im Einzelfall möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

6. Berufsgeheimnis
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
(2) Ohne ausdrückliche gegenteilige Weisung darf die Auftragnehmerin davon ausgehen, dass der Auftraggeber mit der elektronischen Bearbeitung und der unverschlüsselten elektronischen Übermittlung der Übersetzung über das Internet einverstanden ist. Die damit einhergehenden Datenschutz-, Datenänderungs- und Datenverlustrisiken trägt der Auftraggeber.

7. Mitwirkung Dritter
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Auftragnehmerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

8. Vergütung
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der Leistung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen, eventuell anfallende Überweisungsgebühren gehen zulasten des Auftraggebers.
(2) Die angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).
(3) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei umfangreichen Aufträgen kann die Auftragnehmerin einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Höhe und die Zahlungsweise des Vorschusses werden vertraglich festgehalten.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
(5) Nachträgliche Änderungen und sonstiger Mehraufwand: Ändert der Auftraggeber den Ausgangstext nach dessen Lieferung an die Auftragnehmerin in einem nicht geringfügigen Umfang, so darf die Auftragnehmerin verlangen, dass der Abgabetermin in angemessenem Umfang hinausgeschoben wird. Zudem ist die Auftragnehmerin berechtigt, für den entstandenen Mehraufwand neben dem vereinbarten Honorar ein angemessenes Zeithonorar zu fordern. Ebenso wird sonstiger Aufwand, der über die eigentliche Übersetzungstätigkeit hinausgeht, etwa die Kontrolle von Druckfahnen, Umformatierungen, Layouts u. Ä. zu einem angemessenen Zeithonorar in Rechnung gestellt.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Auftragnehmerin behält sich ihr Urheberrecht vor. Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber an den durch die Übersetzung geschaffenen Urheberrechten das Recht ein, die Übersetzung im Rahmen des bei Vertragsschluss für die Übersetzerin erkennbaren Verwendungszweckes zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Übersetzerin, welche nicht verwehrt wird, falls die zusätzliche Nutzung das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht tangiert und angemessen vergütet wird.
(3) Falls es für die jeweilige Textsorte üblich ist, hat der Auftraggeber bei einer Veröffentlichung der Übersetzung den Namen der Übersetzerin in geeigneter Form zu nennen. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Übersetzung zu bearbeiten. Ist die Übersetzungsbearbeitung jedoch nicht nur geringfügig, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin darüber zu informieren und ihr steht das Recht zu, ihre Namensnennung zu untersagen.

10. Anwendbares Recht                                                  
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Auftragnehmerin oder der Sitz ihrer beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Die nicht in deutscher Sprache verfassten Versionen dienen ausschließlich der Information.

11. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

12. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.